LG München I: Google haftet für Inhalte aus AI Overviews

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für Inhalte seiner KI-generierten Suchübersichten haftet. Das Gericht untersagte dem Konzern die weitere Verbreitung mehrerer Aussagen, die zwei Verlagshäuser mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung brachten.

KI-Antworten sind keine Suchergebnisse

Das Gericht unterscheidet in diesem Urteil klar zwischen klassischen Suchergebnissen und KI-generierten Zusammenfassungen. Während Suchergebnisse lediglich auf fremde Inhalte verweisen, erstellt die KI eigene Texte, verknüpft Informationen aus verschiedenen Quellen und formuliert eigenständige Aussagen. Dadurch entsteht nach Auffassung des Gerichts ein Google zurechenbarer Inhalt.

Google hatte argumentiert, die KI-Übersichten seien lediglich eine automatisierte Aufbereitung fremder Inhalte. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Sobald Informationen eigenständig ausgewertet, gewichtet und neu formuliert werden, liege keine bloße Suchfunktion mehr vor. Die Haftungsprivilegien klassischer Suchmaschinen greifen deshalb nicht.

Was das Urteil für Unternehmen und Publisher bedeutet

Besonders relevant ist die Entscheidung für Unternehmen und Publisher. Das Gericht stellte fest, dass die KI teilweise Aussagen erzeugte, die sich in den verlinkten Quellen gar nicht fanden. Dazu gehörten unter anderem Behauptungen über angebliche Verbindungen zu anderen Unternehmen, Namenswechsel oder problematische Geschäftspraktiken.

Für SEO-Verantwortliche erweitert sich damit das Aufgabenfeld. Neben Rankings, Snippets und Sichtbarkeit rückt die Frage in den Fokus, wie Unternehmen von generativen Systemen interpretiert werden. Falsche Entitätsverknüpfungen oder aggregierte Negativsignale können künftig direkten Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung einer Marke haben, aber mit diesem Urteil nun auch juristisch erfolgreich angegangen werden.

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Noch handelt es sich um eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus. Die Argumentation des Gerichts ist dennoch eindeutig: Wer mittels KI eigenständige Aussagen erzeugt, kann dafür auch rechtlich verantwortlich gemacht werden.

Zwingt das Urteil KI-Anbieter zum Umdenken?

Das Urteil hat durchaus das Potenzial, den zukünftigen Einsatz von KI in Suchmaschinen einzuschränken oder ihn zumindest an deutlich strengere rechtliche Anforderungen zu knüpfen. Die Entscheidung zwingt Suchmaschinenbetreiber dazu, wesentlich mehr Verantwortung für die Ausgaben ihrer KI-Modelle zu übernehmen.

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Dafür sprechen vor allem folgende Punkte aus der Urteilsbegründung:

  • Wegfall des Haftungsprivilegs: Bisher profitierten Suchmaschinen bei der Anzeige von fremden Links von einer Privilegierung und mussten in der Regel erst aktiv werden, wenn sie auf eine offenkundige und auf den ersten Blick erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wurden. Das Gericht entschied, dass diese Haftungserleichterung (etwa nach dem Digital Services Act) für eigenständig generierte KI-Übersichten nicht anwendbar ist. Anbieter haben nun eine strengere Prüfpflicht, sobald sie auf mögliche Fehler hingewiesen werden, da sie die KI-Texte unkompliziert mit den zugrundeliegenden Quellen abgleichen können.
  • Gefahr für das Geschäftsmodell (laut Betreiber): Google hatte im Prozess selbst das Argument vorgebracht, dass eine direkte Haftung für KI-generierte Äußerungen den Einsatz von KI im Rahmen von Suchmaschinen insgesamt unmöglich machen könnte. Das Gericht ließ dieses Argument jedoch nicht gelten, da das Unternehmen diese drastische Behauptung im Verfahren weder konkret dargelegt noch glaubhaft gemacht habe.
  • KI-Übersichten sind rechtlich “nicht zwingend erforderlich”: Herkömmliche Suchmaschinen genießen besonderen rechtlichen Schutz, weil das Internet aufgrund der immensen Datenflut ohne sie gar nicht sinnvoll nutzbar wäre. Die Richter stuften die „Übersicht mit KI“ hingegen als reine zusätzliche Funktion ein. Die Datenflut ließe sich auch allein mit traditionellen Verlinkungen bewältigen. Da KI-Übersichten somit nicht essenziell sind, dürfte es Gerichten zukünftig leichter fallen, bei Konflikten dem Persönlichkeitsschutz den Vorrang vor den Interessen der KI-Anbieter zu geben.
  • Verhinderung von Rechtsschutzlücken: Das Gericht führt aus, dass eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers zwingend nötig ist, um Betroffene zu schützen. Wenn die KI neue, falsche Aussagen (sogenannte Halluzinationen) generiert, die auf den Drittseiten gar nicht zu finden sind, können die Geschädigten nicht gegen die Betreiber der verlinkten Internetseiten vorgehen. Ohne eine Haftung des KI-Anbieters gäbe es somit eine Rechtsschutzlücke und die Betroffenen könnten sich rechtlich nicht wehren.

Das Urteil trifft generative Suchsysteme im Kern. Die wirtschaftliche Attraktivität von KI-Antworten beruht darauf, Inhalte automatisiert zu verdichten, neue Zusammenhänge herzustellen und Antworten ohne individuelle redaktionelle Prüfung zu erzeugen. Inhalte werden ungefragt aus dem Web übernommen und auf Basis eigener Sprachmodelle inhaltlich neu aufbereitet. Deshalb macht das Gericht deutlich, dass solche Ausgaben nicht wie klassische Suchergebnisse behandelt werden können, die nur auf die Quellen verweisen, sondern durchaus als eigene Aussagen des Anbieters gelten.

Je stärker KI-Systeme Informationen eigenständig interpretieren und bewerten, desto schwieriger wird es für Plattformbetreiber, sich auf die Rolle eines neutralen Vermittlers zurückzuziehen. Damit steigt auch der Druck, die Qualität, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Absicherung generierter Inhalte zu verbessern. Offene urheberrechtliche Fragen sind bei diesem Prozess noch gar nicht berührt.

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Udo Raaf (Geschäftsführer)

Udo Raaf ist Publisher und SEO-Berater mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Suchmaschinenoptimierung für Unternehmen, Agenturen und gemeinnützige Organisationen.

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