Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Liedtexte durch ChatGPT gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen hat. Das Urteil gilt als richtungsweisend für die Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber KI-Anbietern.
Konkret ging es um neun bekannte Titel, unter anderem von Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey, deren Texte zum Training des Sprachmodells verwendet und anschließend auf Anfrage ausgegeben worden seien. Das Gericht sprach der GEMA und damit den Autoren Schadensersatz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI hat bereits signalisiert, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Bedeutung für die Urheberrechtsdebatte in Europa
Das Urteil hat Signalwirkung für die europäische Rechtsprechung zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI. Es bestätigt die Auffassung, dass das bloße Einbeziehen solcher Werke in Trainingsdaten keine rechtliche Grauzone darstellt, sondern eine genehmigungspflichtige Nutzung ist. Die bislang in der KI-Branche vertretene Argumentation, es handele sich um zulässiges Text- und Data-Mining, konnte das Gericht nicht überzeugen.
Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, müssten Anbieter generativer KI künftig im Vorfeld Lizenzen erwerben, anstatt auf pauschale Schrankenregelungen zu setzen. Damit könnten sich die Machtverhältnisse im globalen KI-Markt in Richtung der Rechteinhaber verschieben. Das gilt nicht nur für Musik, sondern auch für die Nutzung von Bildern, Videos oder Text.
Im Urheberrecht sind kreative Werke wie Texte, Musik oder Bilder geschützt, wenn sie eine eigene, erkennbare Leistung des Urhebers darstellen. Qualität, Popularität oder Art und Weise der Veröffentlichung spielen dabei keine Rolle. De facto ist damit alles geschützt, was mehr als eine Kopie ist.
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Lizenzierung als Marktmodell und Risiko für Nachwuchskünstler
Mit dem Urteil rückt die Frage in den Fokus, wie eine Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Systeme konkret gestaltet werden kann. Die GEMA hat hierzu bereits im September 2024 ein Zwei-Säulen-Modell vorgestellt. Es sieht vor, dass KI-Anbieter sowohl für das Training als auch für die wirtschaftliche Verwertung generierter Inhalte Lizenzen erwerben müssen. Die Vergütung basiert auf Umsatzbeteiligungen und Mindestentgelten.
Solche Modelle sichern zwar etablierten Urhebern eine wirtschaftliche Beteiligung, bergen aber die Gefahr, dass der Zugang zum Markt für unabhängige Künstler, kleinere Plattformen oder neue Talente erschwert wird.
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Wer keinen Katalog mit lukrativen Rechten besitzt, kann in dieser Lizenzlogik kaum Verhandlungsmacht aufbauen. Wenn KI Unternehmen künftig 100.000 Varianten von “Atemlos” veröffentlichen können, braucht es niemanden mehr, der noch Schlager produziert. Dieses Szenario ist auch ein Traum auch für Musik-Konzerne, die ihren Katalog bis in alle Ewigkeit auswerten können.
Strategien großer Konzerne: Das Beispiel Universal Music
Der Umgang von Universal Music Group (UMG) mit KI-Unternehmen zeigt, wie sich Rechteinhaber strategisch positionieren. Nach einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen die Musik-KI-Firma Udio hat UMG nicht nur einen Vergleich geschlossen, sondern gleich eine Partnerschaft angekündigt. Ziel ist die Entwicklung eines KI-Produkts, das exklusiv mit UMG-Katalogen trainiert wird.
Solche Allianzen schaffen ein kommerzielles Ökosystem, das auf rechtlich abgesicherten Daten beruht, aber Künstler und Kreative außen vor lässt. Während offener Zugang zu Trainingsdaten für viele kleinere Akteure ausgeschlossen bleibt, sichern sich Konzerne wie UMG über direkte Beteiligung an KI-Unternehmen Einfluss auf die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für unabhängige Künstler bleibt dieser Markt verschlossen.
Wer Musik, Bild oder Text für KI Systeme lizenziert muss sich darüber im Klaren sein, dass er den Ast absägt auf dem er sitzt. Wer sich von KI-Unternehmen zum Training der Systeme anheuern lässt überträgt sein gesamtes Wissen und wird künftig nicht mehr gebraucht. Ob Lizenzmodelle also die Lösung sind, darf bezweifelt werden-
Fehlende Transparenz und asymmetrische Machtverhältnisse
Weder die Details der Lizenzvereinbarungen noch die Mechanismen zur Attribution von Werken sind öffentlich nachvollziehbar. Modelle wie das von Adobe, das pauschale Boni auf Basis bestehender Verkäufe auszahlt, oder neue Ansätze zur algorithmischen Rückverfolgung von Werkanteilen an KI-Outputs bleiben intransparent und schwer überprüfbar. Die Gefahr besteht, dass Marktmechanismen etabliert werden, die faktisch nicht auf individueller Kreativleistung, sondern auf reiner Verhandlungsmasse beruhen. So konnte auch schon Spotify zum größten Streaminganbieter werden, der die Künstler mit Cent-Beträgen abspeist.
Ein Wendepunkt, aber nicht unbedingt zum Guten
Das Münchener Urteil markiert einen Wendepunkt im urheberrechtlichen Umgang mit generativer KI. Es stärkt die Rechtsposition von Urhebern und Verwertungsgesellschaften, fordert jedoch gleichzeitig eine genaue Regulierung und Transparenz in Lizenzierungsprozessen. Ohne faire und nachvollziehbare Beteiligungsmodelle besteht das Risiko, dass große Rechteinhaber den Zugang zur KI-gestützten Wertschöpfung monopolisieren auf Kosten künstlerischer Vielfalt und neuer Talente.
Kontakt
Udo Raaf (Dipl. Kommunikationswirt) betreibt seit 1999 erfolgreich eigene Websites und gibt sein Wissen heute als strategischer Content- und SEO-Berater an Unternehmen, Agenturen und NPOs weiter.













