Durch den EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Betroffen sind unter anderem Publisher, Blogger und Betreiber von Webseiten, die KI zur Erstellung oder Bereitstellung von Inhalten einsetzen.

Der EU AI Act schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte künftig eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, welche Pflichten für Publisher gelten, welche Ausnahmen bestehen und welche Folgen Verstöße haben können.
Transparenzpflichten
Für Publisher sind vor allem zwei Anwendungsfälle aus Artikel 50 des AI Act relevant.
1. KI-generierte Medien und Texte
Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echten Personen, Gegenständen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, muss diese als künstlich erzeugt kennzeichnen. Diese Pflicht betrifft vor allem sogenannte Deep Fakes. Die Kennzeichnung muss klar erkennbar und verständlich sein.
Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sie der Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse dienen. Keine Kennzeichnung ist erforderlich, wenn der Inhalt vor der Veröffentlichung einer tatsächlichen menschlichen redaktionellen Prüfung und Verantwortung unterliegt. Wer als Journalist Daten mit Hilfe von KI analyisert oder eine Rechtschreibprüfung macht, muss das weiterhin nicht kennzeichnen.
Vollständig KI-generierte Inhalte müssen hingegen gekennzeichnet werden und darüber hinaus haftet der Anbieter auch weiterhin für die Richtigkeit der Inhalte, wie das Landgericht München in einem wegweisenden Urteil gegen Google entschieden hat. Da viele Menschen negativ auf KI-generierte Inhalte reagieren und KI-Systeme fehlerhafte Texte produzieren, dürfte sich die vollständige Content-Automatisierung mit KI für Unternehmen damit erledigt haben.
KI-gestützte Chatbots
Kommt auf einer Website ein KI-gestützter Chatbot zum Einsatz, müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
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Neben diesen Pflichten für Betreiber gelten auch Anforderungen an die Anbieter von KI-Systemen. Entwickler wie OpenAI, Suno oder Midjourney müssen ab August 2026 sicherstellen, dass erzeugte Medien (Bilder, Videos oder Audio) maschinenlesbare Kennzeichnungen, etwa in Form von Metadaten oder digitalen Wasserzeichen, enthalten. Dadurch können Plattformen und Suchmaschinen erkennen, dass Inhalte mit KI erstellt wurden.
Wann besteht keine Kennzeichnungspflicht?
Der AI Act unterscheidet zwischen vollständig erzeugten Inhalten und KI als unterstützendem Werkzeug. Nicht jede Nutzung von KI löst daher eine Kennzeichnungspflicht aus.
Keine Kennzeichnung ist erforderlich bei:
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- Rechtschreib-, Grammatik- oder Stilkorrekturen.
- Unterstützung bei der Gliederung, Keyword-Recherche oder Ideenfindung.
- KI-generierten Entwürfen, die anschließend von einem Menschen inhaltlich geprüft, überarbeitet und verantwortet werden.
- Künstlerischen oder satirischen Deep Fakes. Hier gelten erleichterte Vorgaben, eine Kennzeichnung bleibt jedoch grundsätzlich erforderlich.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Für große Unternehmen sind Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gelten reduzierte Höchstgrenzen. Dennoch können auch hier Bußgelder im fünf- oder sechsstelligen Bereich verhängt werden.
Auswirkungen auf automatisierte Content-Prozesse
Mit den neuen Vorschriften soll nachvollziehbar bleiben, ob Inhalte vollständig automatisiert erstellt oder von Menschen geprüft wurden. Ziel ist unter anderem, den massenhaften Einsatz ungeprüfter KI-Inhalte einzudämmen.
Für Publisher ergeben sich daraus mehrere praktische Folgen:
Vollständig automatisierte Content-Prozesse ohne menschliche Kontrolle müssen künftig die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten beachten. Wer Inhalte automatisiert per API veröffentlicht, sollte prüfen, ob diese als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen.
Gleichzeitig gewinnen redaktionelle Freigaben an Bedeutung. Werden KI-generierte Entwürfe von einer verantwortlichen Person geprüft, überarbeitet und freigegeben, kann dies unter den Voraussetzungen des AI Act Auswirkungen auf die Kennzeichnungspflicht haben.
Auch Transparenz kann künftig Teil der Außendarstellung werden. Publisher können offen kommunizieren, ob Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt oder vollständig redaktionell bearbeitet wurden. Das schafft Nachvollziehbarkeit für Leser und kann Vertrauen fördern.
Auswirkungen auf SEO
Automatisch erzeugte Masseninhalte ohne redaktionelle Prüfung erfüllen häufig nicht die Qualitätsanforderungen, die Suchmaschinen an hilfreiche und vertrauenswürdige Inhalte stellen. Es gibt bisher keine Beispiele, die darauf hinweisen, dass massenhaft automatisiert erstellte Inhalte langfristig erfolgreich gewesen wäre. Die von manchen Agenturen beworbene Methode für skalierberen hat sich nicht bewährt.
Für automatisierte SEO-Prozesse bedeutet das vor allem, dass KI als Werkzeug eingesetzt werden kann, die inhaltliche Verantwortung jedoch beim Publisher verbleibt. Entsprechende Redaktionsprozesse sollten daher bereits heute etabliert werden, auch um die Qualität des Outputs so zu steigern, dass die Inhalt einen echten Mehrwert bieten und nicht nur bereits vorhandenes Wissen zusammenfassen. Das wird künftig nicht mehr reichen, um sichtbar zu werden. SEO-Strategien, die bisher auf automatisiertem KI-Content beruht haben, sollten also zwingend überprüft werden.
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