Über 20 Millionen US-Dollar an Anwaltskosten investierte die New York Times bisher in ihren Rechtsstreit gegen OpenAI und Microsoft im Kampf um die Existenzgrundlage des Internets. Die Auseinandersetzung hat Europa längst erreicht.
Das Internet basiert seit seinen Anfängen auf einer einfachen Vereinbarung: Verlage, Fachredaktionen und Seitenbetreiber investieren Zeit, Personal und Geld in die Erstellung von Inhalten. Suchmaschinen und Aggregatoren indizieren diese Dokumente, zeigen kurze Textausschnitte an und leiten die Nutzer über Links auf die Ursprungsquelle weiter. Auf der Zielseite refinanzieren sich die Verfasser durch Werbeeinblendungen, kostenpflichtige Abonnements oder Direktverkäufe.
Dieses für alle Seiten funktionierende Ökosystem gerät seit dem Vormarsch generativer Künstlicher Intelligenz kräftig ins Wanken. Wenn KI-Assistenten und automatisierte Suchsysteme die Inhalte von Websites auslesen, verarbeiten und als fertige Antwort direkt im Suchschlitz ausgeben, entfällt der Klick auf die Ursprungsquelle.
Der gewohnte Traffic bleibt aus, Werbeeinnahmen brechen ein und die ökonomische Basis für die Erstellung fundierter Informationen schwindet. Generative KI gefährdet die Existenzgrundlage unzähliger Publisher und den unabhängigen Journalismus insgesamt, wie New York Times Herausgeber A.G. Sulzberger in einem aktuellen Gespräch mit Chefredakteurin Katie Drummond im WIRED-Podcast klarstellt. Der Prozess der New York Times gegen OpenAI markiert einen Wendepunkt für die gesamte Medienbranche und wirft eine Grundsatzfrage auf: Darf die schöpferische Arbeit von Menschen ohne Erlaubnis und Entschädigung als kostenloser Rohstoff für die wertvollsten Technologiekonzerne der Welt herhalten?
Der große Datenraub: Wie KI-Konzernwerte entstehen
Um die Tragweite der Klage zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Wertschöpfungskette generativer KI-Systeme. Große Sprachmodelle wie GPT oder Gemini entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie benötigen vier fundamentale Bausteine: erstklassige Software-Entwickler, gewaltige Rechenkapazitäten in Form von Spezialchips, enorm viel Energie und schlussendlich: Daten.
Für die ersten drei Komponenten greifen die Tech-Giganten tief in die Taschen. KI-Forscher werden mit Jahresgehältern auf dem Niveau von NBA-Profis umworben. Rechenzentren und Grafikkarten verschlingen hunderte Milliarden Dollar an Fremdkapital.
Einzig beim vierten Pfeiler, dem Content, bedienten sich die Unternehmen jahrelang kostenlos in Bibliotheken und im Netz. Das gesamte Wissen der Menschheit wird ohne Zustimmung, ohne Lizenzierung und ohne finanzielle Gegenleistung in die Trainings-Pipelines gepumpt. Ein einmaliger Vorgang, auf den die Gesetzgeber nicht vorbereitet waren.
Die Argumentation der Entwickler, es handle sich hierbei um eine faire Nutzung analog zum menschlichen Lernen (im US-Recht als Fair Use bezeichnet), greift nach Ansicht der New York Times zu kurz. Wenn Algorithmen darauf abgerichtet werden, das gesammelte Wissen von Qualitätsmedien zu synthetisieren, entsteht ein grundlegendes Problem. Sulzberger bringt die Haltung des Medienhauses auf den Punkt:
„Silicon Valley hat versucht, unsere Klage als anti-technologisch darzustellen. Das ist sie nicht. Sie ist anti-Diebstahl. Und wann immer Sie diese Anti-Tech-Argumentation hören, stellen Sie sich einfach vor, dass Jensen Huang in seine Nvidia-Fabrik kommt und entdeckt, dass Sam Altman die Arme voller Chips hat und aus dem Gebäude rennt. Jensen sagt: ‚Hey, du darfst das nicht mitnehmen!‘ Und Sam Altman antwortet: ‚Wenn du mir sagst, dass ich das nicht mitnehmen darf, bist du anti-technologisch, Jensen. Dann sorgst du dafür, dass China gewinnt.‘ Wir sind nicht anti-technologisch. Wir sind anti-Diebstahl.“
Der Verdrängungswettbewerb in den Suchergebnissen
Die Folgen dieser Verwertung betreffen Verlage an ihrer empfindlichsten Stelle: der Leserschaft. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich Medienhäuser eine digitale Infrastruktur aufgebaut, die stark vom organischen Suchmaschinen-Traffic abhängt. Wenn Google nun automatisierte Antworten direkt auf der Suchergebnisseite einblendet und dem Internet die Klicks entzieht, ändert sich das Nutzerverhalten grundlegend. Ohne Klicks gibt es keine Chance auf Umsatz, sei es durch Werbung, Abos oder Online-Shops. Ein Internet ohne Klicks funktioniert nicht mehr.
Wer nach einer schnellen Zusammenfassung komplexer Sachverhalte sucht, liest die KI-Generierung oben auf der Seite und verlässt die Suche wieder. Der Klick auf die eigentliche Quelle, die diese Informationen unter teils großem finanziellen Aufwand bereitstellt, unterbleibt. Den Verlagen wird die Monetarisierungsbasis entzogen, weil Werbeeinnahmen wegbrechen und potenzielle Abonnenten die Paywall der Ursprungsquelle gar nicht erst erreichen.
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Warum kleinere Verlage den Kampf nicht alleine führen können
Aus unternehmerischer Sicht zeigt das Verfahren der New York Times ein dramatisches Ungleichgewicht im Markt. Die Times hat die Marke von 13 Millionen Abonnenten überschritten und steht finanziell auf einem soliden Fundament. Sie kann es sich leisten, ein Millionen-Prozessrisiko einzugehen.
Für kleine Lokalzeitungen, Fachmagazine oder regionale Medienhäuser ist ein solches Vorgehen unmöglich. Sie stehen vor der Wahl: Entweder akzeptieren sie die ungefragte Nutzung ihrer Inhalte tatenlos oder sie lassen sich auf Lizenzen ein, die weit unter dem tatsächlichen Wert ihrer Arbeit liegen. Sie verkaufen ihre Inhalte für Cent-Beträge, nur um wenigstens einen Bruchteil der Kosten zu decken. Sulzberger beschreibt diese Zwangslage eindringlich:
„Wir sind zwei-inhalb Jahre in dieser Klage und haben weit über 20 Millionen Dollar ausgegeben, ohne dass die Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Können Sie sich vorstellen, als kleine Lokalzeitung gegen Google, OpenAI, Microsoft oder Perplexity anzutreten? Das ist unmöglich. Diese Unternehmen wurden in eine schreckliche Lage gebracht, in der KI-Firmen ihr Zeug bereits gestohlen haben und sagen, sie nutzen es sowieso. Und dann werfen sie einem ein paar Pennies hin. Was tun Sie? Versuchen Sie, 40 Millionen Dollar für eine Klage auszugeben? Oder akzeptieren Sie Pennies für jeden Dollar, den Sie für die Erstellung Ihrer Arbeit ausgegeben haben? Wir halten es für extrem wichtig, unsere Rechte durchzusetzen und zu sagen: absolut nicht.“
Gewinnt die New York Times diesen Rechtsstreit oder erzwingt sie einen Präzedenzfall für marktkonforme Lizenzierungsmodelle, profitieren davon auch kleinere Marktteilnehmer. Verliert sie oder knickt die Branche ein, droht dem Journalismus und dem gesamten World Wide Web der endgültige Kollaps. Warum sollte noch jemand lesenswerte Inhalte einstellen, nur um KI-Modelle kostenlos mit „Treibstoff“ zu versorgen?
Die europäische Rechtslage: Das Scheitern des aktuellen Opt-out-Systems
Während in den USA vor Gerichten gestritten wird, unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union grundsätzlich vom US-Recht. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht kennt kein dehnbares Fair Use. Es gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt: Jede Nutzung bedarf der Zustimmung, sofern keine gesetzliche Schranke greift.
Für das Training von KI-Modellen nutzen Tech-Anbieter in Europa bisher vor allem die längst überholte Schrankenregelung zum Text und Data Mining (§ 44b UrhG in Deutschland, basierend auf der EU-CDSM-Richtlinie). Diese erlaubt das automatisierte Auslesen von Daten aus rechtmäßig zugänglichen Quellen für kommerzielle Zwecke.
Verlage und Seitenbetreiber haben nach aktuellem Recht nur eine Handhabe: Sie müssen ein explizites, maschinenlesbares Opt-out erklären, etwa über Protokolle in der robots.txt oder strukturierte Metadaten. Das ist ungefähr so, als müssten Geschäfte am Ausgang ein Hinweisschild anbringen, in dem sie mitteilen, dass Ladendiebstahl verboten sei – ansonsten wäre es grundsätzlich erlaubt.
Warum ausgerechnet die reichsten Unternehmen dieser Welt mit diesem massenhaften Diebstahl geistigen Eigentums durchkommen, während Publisher für jeden kleinen Verstoß mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen müssen, ist längst nicht mehr nachvollziehbar..
Die legislative Antwort der EU: Der Parlamentsbeschluss vom März 2026
Dass der bisherige Rechtsrahmen den Markt nicht schützt, hat inzwischen auch die Politik in Brüssel erkannt. Das Europäische Parlament hat darauf reagiert und am 10. März 2026 eine wegweisende Entschließung zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz verabschiedet (Dokumentenreferenz 2025/2058(INI)).
Obwohl die Entschließung rechtlich noch kein bindendes Gesetz darstellt, gibt sie die Arbeitsagenda für die Europäische Kommission vor und läutet eine Revision des EU-Urheberrechts ein. Der Beschluss geht die strukturellen Schiefstände des KI-Marktes direkt an.
1. Beweislastumkehr: Keine Transparenz bedeutet Rechtsverletzung
Die wirkungsvollste Neuerung des Parlamentsvorschlags ist die Einführung einer widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung. Wenn ein Anbieter von generativer KI nicht lückenlos und detailliert nachweist, welche geschützten Werke für das Training, die Inferenz oder Echtzeit-Verfahren wie Retrieval-Augmented Generation (RAG) genutzt wurden, wird gesetzlich vermutet, dass Urheberrechte verletzt wurden.
Diese Regelung kehrt das bisherige Machtverhältnis um. Künftig muss nicht mehr der Publisher aufwendig beweisen, dass seine Texte im Modell stecken. Stattdessen steht der KI-Anbieter in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit seiner Datenbasis transparent zu belegen. Versäumt er dies und unterliegt vor Gericht, muss er sämtliche Prozess- und Verfahrenskosten tragen.
2. EU-Marktprinzip schlägt Standortvorteil
Wer ein KI-Modell auf dem EU-Markt anbietet, unterliegt vollumfänglich dem EU-Urheberrecht. Es spielt keine Rolle, in welchem Land der Welt die eigentlichen Trainingsläufe stattgefunden haben. Wird der Schutz europäischen Content-Eigentums beim Training missachtet, wird der KI-Dienst in der Europäischen Union schlicht untersagt.
3. Pflicht zur Crawling-Transparenz und Lizenzierungs-Infrastruktur
Über das reine Modelltraining hinaus nimmt das Parlament moderne Verwertungsmethoden wie das Echtzeit-Crawling ins Visier. Wenn KI-Assistenten Inhalte live von Verlagsseiten abrufen, um Antworten zu generieren, erfordert dies künftig:
- Eine eindeutige Identifizierbarkeit der Crawler für Webseiten-Betreiber
- Eine detaillierte Buchführung der KI-Firmen über sämtliche Crawling-Aktivitäten
- Eine explizite Einwilligung der Rechteinhaber für Nutzungen über das reine Training hinaus (z. B. für RAG und Inferenz)
Strategische Handlungsempfehlungen für Publisher
Die Entwicklungen in den USA und die angekündigte Verschärfung des EU-Rechtsrahmens erfordern von Verlagen und Betreibern inhaltsstarker Websites sofortiges Handeln. Statt Inhalte für KI-Systeme zu optimieren, sperren viele Publisher ihre Inhalte fürs Training, um eine rechtliche Handhabe zu haben. Wer seine Inhalte ungeschützt im Netz belässt, verschenkt wertvolles Kapital und riskiert den Kontrollverlust über das eigene Geschäftsmodell. Ausnahmen für die Sperren sollten Informationen übers eigene Unternehmen sein, also nicht kommerziell verwertbare Informationen.
- Technisches Opt-out: Blockieren Sie den Zugriff bekannter KI-Crawler (wie GPTBot, ClaudeBot oder Google-Extended) über die
robots.txtund ergänzen Sie entsprechende Vorbehalte maschinenlesbar in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Fokus auf Primärrecherche und exklusive Daten: Generative Sprachmodelle können bestehende Inhalte zusammenfassen, aber keine eigenen Fakten vor Ort ermitteln. Der Marktwert von Web-Inhalten liegt künftig rein in unverwechselbaren Original-Recherchen, Interviews und proprietären Datensätzen. Aber nur, solange sie nicht von KI-Anbietern einverleibt werden (daher ist die Sperre per robots.txt essenziell).
- Eigene Kanäle aufbauen: Eigene App-Ökosysteme, Newsletter-Infrastrukturen und direkte Abonnements reduzieren die Abhängigkeit von Suchmaschinen und Social Media und sichern zudem den direkten Zugang zur Zielgruppe, selbst wenn Suchmaschinen KI-Antworten vorschalten. SEO kann dabei helfen, dass die per Paywall oder Newsletter-Registrierung geschützten Inhalte auch künftig gefunden werden.
- Lizenzierungsbereitschaft vorbereiten: Durch die europäische Gesetzgebung wird der Druck auf Tech-Konzerne steigen, legale Datenzugänge einzukaufen. Bereiten Sie Ihre Inhalte strukturell darauf vor, über Verwertungsgesellschaften oder direkte Verhandlungen lizenziert zu werden – sofern das überhaupt ein Geschäftsmodell wird. Angesichts der riesigen Summen, die KI-Anbieter jetzt schon für die Technologie verbrennen, scheint es nicht ausgemacht, dass sie das (mit Ausnahme von Google) auf Dauer durchhalten können.
LG München nimmt „KI-Publisher“ in die Verantwortung
Das Landgericht München I hat in einem aufsehenerregenden Urteil klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber bei KI-Antworten nicht mehr nur in der Vermittlerrolle sind. Wer Inhalte durch generative KI zusammenfasst und direkt ausgibt, wird vom reinen Hoster zum verantwortlichen Inhaltsanbieter. Er haftet damit voll für halluzinierte, rechtswidrige oder urheberrechtsverletzende Ausgaben.
Dieses Urteil nimmt den Tech-Konzernen das Argument der unkontrollierbaren Blackbox. Es erhöht ihr finanzielles und rechtliches Risiko bei KI-Suchzusammenfassungen drastisch. Den Publishern verschafft die Entscheidung eine starke Verhandlungsposition: Um Klagemauern und Haftungsschäden zu vermeiden, müssen Suchkonzerne künftig entweder teure Lizenzverträge mit den Quellen der Antworten schließen oder KI-Antworten wieder zurückfahren und zum klassischen Link-Netzwerk zurückkehren.
Das freie Internet funktioniert nur dann, wenn geistiges Eigentum respektiert wird und KI-Anbieter für vollautomatisierte Antworten genau so haften, so wie jeder Mensch und jeder Verlag, der Inhalte veröffentlicht. Wenn verifizierte Informationen als frei verfügbarer Rohstoff betrachtet werden, kollabiert die wirtschaftliche Grundlage für alle und anschließend auch die Datenbasis der KI-Anbieter. Und damit wäre am Ende niemandem geholfen.
Udo Raaf (Geschäftsführer)
Udo Raaf ist Publisher und SEO-Berater mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Suchmaschinenoptimierung für Unternehmen, Agenturen und gemeinnützige Organisationen.
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