Fünf große US-Verlage haben Meta wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen beim Training seiner KI-Modelle verklagt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wurde die Klage wurde am Dienstag vor einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht.
Zu den Klägern zählen Elsevier, Cengage, Hachette, Macmillan und McGraw Hill sowie der Autor Scott Turow. Sie werfen Meta vor, Millionen urheberrechtlich geschützter Werke ohne Genehmigung für das Training der Llama-Sprachmodelle verwendet zu haben. Laut Klageschrift sollen dabei Inhalte aus Lehrbüchern, wissenschaftlichen Artikeln und Romanen genutzt worden sein.
Die Verlage sprechen von systematischer Piraterie im großen Stil. Maria Pallante, Präsidentin der Association of American Publishers, erklärte, technologische Innovation dürfe nicht auf der Nutzung illegal beschaffter Inhalte beruhen. KI könne nur dann langfristig funktionieren, wenn geistiges Eigentum respektiert werde.
Meta beruft sich auf “Fair Use”
Meta weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, das Training von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschütztem Material könne unter das “Fair-Use”-Prinzip des US-Rechts fallen. Gerichte hätten dies in ähnlichen Fällen bereits anerkannt. Meta werde sich „entschlossen gegen die Klage verteidigen“.
Nach Angaben der Kläger soll Meta unter anderem Romane wie The Fifth Season von NK Jemisin und The Wild Robot von Peter Brown ohne Lizenz für das Training verwendet haben. Die Kläger streben eine Sammelklage an und fordern Schadensersatz in bislang unbekannter Höhe.
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Der Fall erweitert die laufenden juristischen Auseinandersetzungen zwischen Rechteinhabern und KI-Unternehmen. Bereits zuvor hatten Autoren, Medienhäuser und Künstler gegen OpenAI, Anthropic und Meta geklagt. Auch die New York Times führt ein Verfahren gegen OpenAI und Microsoft wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. In Deutschland gewann die Gema 2025 ein Verfahren gegen OpenAI wegen der unerlaubten Nutzung von Liedtexten in KI-Antworten.
Bisher keine einheitliche Rechtslage
Im Zentrum der neuen Verfahren steht nun die Frage, ob das Training generativer KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten als „Fair Use“ gilt oder eine unzulässige Nutzung darstellt. Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen in den USA haben bislang keine einheitliche Rechtslage geschaffen.
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Anthropic hatte im vergangenen Jahr als erstes großes KI-Unternehmen einen Vergleich mit Autoren geschlossen. Das Unternehmen zahlte nach eigenen Angaben 1,5 Milliarden US-Dollar zur Beilegung einer Sammelklage wegen mutmaßlicher Piraterie.
Die Rechtslage in Deutschland
In Deutschland und der EU existiert kein mit dem US-amerikanischen Fair Use vergleichbares offenes Prinzip. Stattdessen regeln konkrete Ausnahmen im Urheberrecht, wann geschützte Inhalte ohne Zustimmung verwendet werden dürfen.
Für KI-Unternehmen ist insbesondere das sogenannte Text und Data Mining relevant. Die EU hat dafür mit der DSM-Richtlinie eigene Regelungen geschaffen, die in Deutschland unter anderem in § 44b UrhG umgesetzt wurden. Diese Vorschrift erlaubt die automatisierte Analyse urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Training und Datenauswertung grundsätzlich auch zu kommerziellen Zwecken.
Allerdings können Rechteinhaber dieser Nutzung ausdrücklich widersprechen. Dieses sogenannte Opt-out muss technisch erkennbar sein, etwa über maschinenlesbare Hinweise auf Webseiten oder in Datenbanken. Genau dieser Punkt dürfte künftig eine zentrale Rolle bei KI-Trainingsdaten spielen. Dass Kreative heute die Nutzung ihrer Werke aktiv untersagen müssen, scheint allerdings nicht mehr passend angesichts der Marktdominanz nur weniger Player auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz.
Der EU AI Act verschärft die Anforderungen an Anbieter generativer KI. Unternehmen wie Meta, OpenAI oder Anthropic sollen künftig offenlegen, welche Quellen und Datensätze für das Training ihrer Modelle verwendet wurden. Außerdem müssen sie dokumentieren, wie urheberrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
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Damit ist die Rechtslage in Europa für KI-Anbieter tendenziell restriktiver als in den USA, während die US-Regierung jede Regulierung verhindern will, schließlich gehören die Broligarchen zu den wichtigsten Unterstützern von Trump. KI hat also ein Konfliktpotenzial ähnlich der Straße von Hormus.
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